Führerscheinklassen



Führerscheinklassen:


Klasse B/BF 17


Mindestalter :18 Jahre / 17 Jahre


Kraftfahrzeugen bis 3,5t zG,

ausgenommen Fahrzeuge der Klasse A1,A2 und A


Anhänger bis 750 kg zG

Anhänger über 750 kg zG nur bei zG Fahrzeug + Anhänger 3,5t zG


inkl. Klasse L, AM





Klasse B197


Regelungen wie bei B/BF 17


Seit dem 01.04.2021 habt Ihr die Möglichkeit eure Führerscheinprüfung auf einem Automatikfahrzeug zu machen.

Es müssen mindestens in 10 Fahrstunden das schalten auf einem Schaltwagen erlernt werden und der Rest der Ausbildung ganz bequem auf Automatik. Nach den min.10 Fahrstunden wird mit dem Fahrlehrer zusammen eine Schaltkompetenz- Prüfung gemacht.

Nach bestandener Führerscheinprüfung einfach selbst entscheiden ob Ihr einen Schaltwagen oder Automatik fahren wollt.





Klasse BE


Kraftfahrzeug 3,5t zG + Anhänger bis zu 3,5t zG


Vorbesitz der Klasse B/BF17





Klasse B96


Vorbesitz Klasse B notwendig

Kombination Zugfahrzeug und Anhänger maximale zG. 4,25t

Ausbildung in Theorie und Praxis

Keine Prüfung notwendig l Fahrfähigkeiten werden vom Fahrlehrer geprüft



Klasse L


Mindestalter 16 Jahre

kein Vorbesitz nötig


Land- bzw. Forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer bbH von maximal 40 km/h

Ermöglicht das Mitführern von Anhängern bbH 25 km/h


Ausbildung und Prüfung nur in Theorie



Klasse Mofa


Mindestalter 15 Jahre

kein Vorbesitz notwendig

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • bbH maximal 25 km/h
  • Motorleistung maximal 50 ccm

Ausbildung in Theorie, praktische Einweisung mit Fahrprobe




Klasse AM


Mindestalter 15 Jahre, innerhalb Deutschland

Kein Vorbesitz notwenig

Kleinkraftrad mit maximal 45 km/h bbH l 49 ccm l  4 kW

Ausbildung sowie Prüfung in Theorie und Praxis



Klasse A1


Mindestalter 16 Jahre

Kein Vorbesitz notwendig

Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm l maximal 11 kW

Verhältnis Leistung zur Leermasse maximal 0,1 kW/kg

Ausbildung sowie Prüfung in Theorie und Praxis

Beinhaltet Klasse AM



Klasse A2


Mindestalter 18 Jahre

Kein Vorbesitz notwendig

Krafträder mit einer Motorleistung von 35 kW wobei dir Ursprungsleistung des

Kraftrades 70 kW nicht übersteigen darf

Verhältnis Leistung zur Leermasse maximal 0,2 kW/ kg

Ausbildung sowie Prüfung in Theorie und Praxis

Beinhaltet Klasse AM , A1

Aufstiegs Prüfung möglich nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1



Klasse A


Mindestalter 24 Jahre

Kein Vorbesitz notwendig

Krafträder über 49 ccm und einer bbH von 45 km/h

Ausbildung sowie Prüfung in Theorie und Praxis

Beinhaltet Klasse AM, A1, A2

Aufstiegs Prüfung möglich nach 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2



















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